Letztes Update: 03. September 2024
RWE will kein Wasserentnahmeentgelt für das Rheinwasser zahlen, das für die Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler benötigt wird. Umweltminister und BUND fordern jedoch die Einhaltung der gesetzlichen Entgeltpflicht.
Der Braunkohlekonzern RWE Power plant, ab 2030 Rheinwasser zur Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler zu nutzen. Doch der Konzern möchte dafür nicht zahlen. Ein Sprecher von RWE erklärte gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger", dass das Wasser nicht verbraucht, sondern aus ökologischen Gründen überführt werde. Diese Aussage hat eine hitzige Debatte ausgelöst.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) zeigte sich empört über die Haltung von RWE. Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND, fordert, dass der Braunkohlekonzern "ohne Wenn und Aber zur Zahlung eines Wasserentnahmeentgelts" verpflichtet wird. Jansen betont, dass durch die Zahlung jährlich etwa 17 Millionen Euro erzielt werden könnten, die dem Gewässerschutz zugutekommen sollten. "Über Jahrzehnte hinweg hat die RWE Power AG durch das Abpumpen von Grundwasser den Gewässerhaushalt in der Niederrheinischen Bucht zerstört", so Jansen. "Da ist es das Mindeste, dass der Verursacher dafür auch zur Kasse gebeten wird."
Auch in der Politik findet die Forderung nach einem Wasserentnahmeentgelt Unterstützung. René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag, äußerte sich klar: "RWE hat am Braunkohle-Abbau jahrelang kräftig verdient. Jetzt muss das Unternehmen auch für alle Folgekosten wie für die Wasserentnahme für die Restsee-Befüllung aufkommen." Antje Grothus von den Grünen sieht es ähnlich: "Natürlich muss RWE für die Entnahme des Wassers zahlen, für die Region muss der Konzern den Zustand des Grundwassers vor dem Bergbau wiederherstellen."
Das Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) sieht vor, dass für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern eine Gebühr erhoben wird. Diese beträgt üblicherweise fünf Cent pro Kubikmeter. Die Einnahmen sollen gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie beispielsweise für die Renaturierung von Fließgewässern eingesetzt werden. Politisch fallen die Tagebaue und die geplanten Seen ins Ressort von Oliver Krischer, dem nordrhein-westfälischen Umweltminister.
Oliver Krischer, Umweltminister von Nordrhein-Westfalen, hat sich klar gegen die Forderungen von RWE positioniert. "Wir haben die Forderungen des RWE-Konzerns auf der einen Seite und des BUND auf der anderen Seite zur Kenntnis genommen und sind erstaunt", sagte der Grünen-Politiker dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Grundsätzlich gelte: "Jede Wasserentnahme - egal aus welchem Gewässer - ist nach dem Gesetz entgeltpflichtig. Das gilt selbstverständlich auch für die Entnahme von Rheinwasser zur Befüllung von Rest-Seen."
Die Diskussion um das Wasserentnahmeentgelt für RWE wirft auch Fragen zu den ökologischen und ökonomischen Aspekten der Wasserentnahme auf. Einerseits argumentiert RWE, dass die Flutung der Tagebaue aus ökologischen Gründen notwendig sei und daher keine Gebühren anfallen sollten. Andererseits betonen Umweltverbände und Politiker, dass die Entnahme von Wasser aus dem Rhein erhebliche Auswirkungen auf das Ökosystem haben kann und daher nicht kostenlos sein darf.
Die langfristigen Folgen der Wasserentnahme aus dem Rhein zur Flutung der Tagebaue sind noch nicht vollständig absehbar. Experten warnen jedoch, dass die Entnahme großer Wassermengen das ökologische Gleichgewicht des Rheins stören könnte. Zudem könnte die Wasserqualität beeinträchtigt werden, was wiederum negative Auswirkungen auf die Flora und Fauna des Flusses haben könnte.
Für RWE stellt die Zahlung des Wasserentnahmeentgelts eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Bei einer Gebühr von fünf Cent pro Kubikmeter und den geplanten Wassermengen könnten jährliche Kosten in Millionenhöhe auf den Konzern zukommen. Diese zusätzlichen Kosten könnten die Rentabilität der Flutung der Tagebaue in Frage stellen und zu einer Neubewertung der Pläne führen.
Angesichts der kontroversen Diskussion um das Wasserentnahmeentgelt für RWE könnten alternative Lösungen und Kompromisse in Betracht gezogen werden. Eine Möglichkeit wäre, dass RWE sich an ökologischen Projekten beteiligt, die den Gewässerschutz in der Region fördern. Eine andere Option könnte eine gestaffelte Gebührenstruktur sein, die die finanzielle Belastung für den Konzern reduziert, aber dennoch einen Beitrag zum Gewässerschutz leistet.
Die Debatte um das Wasserentnahmeentgelt für RWE zeigt, wie komplex und vielschichtig das Thema ist. Einerseits steht die Notwendigkeit der Flutung der Tagebaue aus ökologischen Gründen im Vordergrund. Andererseits darf die Entnahme von Wasser aus dem Rhein nicht ohne entsprechende Gebühren erfolgen, um den Gewässerschutz zu gewährleisten. Die kommenden Monate und Jahre werden zeigen, wie sich die Diskussion entwickelt und welche Lösungen letztlich gefunden werden.
Das Thema der Wasserentnahme zur Flutung der Tagebaue ist derzeit sehr brisant. RWE möchte für das Rheinwasser nicht zahlen, das zur Flutung der Tagebaue verwendet wird. Doch der Umweltminister widerspricht: Jede Wasserentnahme ist nach Gesetz entgeltpflichtig. Dies führt zu einer Debatte über die rechtliche Lage und die Verantwortung großer Unternehmen gegenüber der Umwelt.
Ein ähnliches Thema wird bei der Braunkohle Entschädigung EU Genehmigung behandelt. Hier geht es um die finanziellen Ausgleichszahlungen für die Beendigung des Braunkohleabbaus und die damit verbundenen Umweltauswirkungen. Diese Entschädigungen sind ein weiterer Punkt, der zeigt, wie komplex und kostspielig der Umgang mit natürlichen Ressourcen sein kann.
Auch die Klage gegen LNG-Terminal Brunsbüttel ist ein Beispiel dafür, wie umstritten die Nutzung und der Schutz von Wasserressourcen sein können. Hier kämpfen Umweltgruppen gegen den Bau eines LNG-Terminals, das erhebliche Auswirkungen auf die Wasserqualität und die lokale Umwelt haben könnte. Diese Klage verdeutlicht, wie wichtig es ist, Umweltaspekte bei großen Infrastrukturprojekten zu berücksichtigen.
Ein weiteres relevantes Thema ist die Genehmigungen Gasförderprojekt Nordsee. Die Genehmigungen für dieses Projekt wurden kürzlich abgeschlossen, was ebenfalls zu Diskussionen über die Umweltverträglichkeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen geführt hat. Solche Projekte zeigen, wie wichtig es ist, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und die Umwelt zu schützen.