Letztes Update: 20. Juli 2024
Die Deutsche Umwelthilfe leitet neue juristische Verfahren gegen Gasversorger ein, um Verbrauchertäuschung zu bekämpfen. Erfahren Sie, wie diese Schritte das Verbrauchervertrauen stärken sollen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat kürzlich juristische Schritte gegen fünf weitere Gasversorger eingeleitet. Diese Unternehmen werben mit angeblich klimaneutralem und klimakompensiertem Erdgas. Betroffen sind das "Stadtwerk am See" in Überlingen sowie die Stadtwerke in Aalen, Bruchsal, Neustrelitz und Speyer. Die DUH wirft diesen Unternehmen vor, Verbraucher durch irreführende Werbung zu täuschen.
Die betroffenen Gasversorger bewerben ihre Ökogas-Produkte durch die Kompensation der Klimagasemissionen mittels Emissionsgutschriften aus Wasserkraftprojekten. Nach einer Untersuchung durch die DUH sind diese jedoch untauglich, um die versprochene Klimaneutralität beziehungsweise eine ehrliche Klimakompensation zu erreichen. Bereits im April 2024 ist die DUH gegen 15 Gasversorger vorgegangen, die zur Kompensation ihrer "Ökogas"-Tarife auf Wald- und Kochofenprojekte zurückgegriffen hatten.
Die Deutsche Umwelthilfe hat sich in den letzten Jahren als eine der führenden Organisationen im Bereich des Verbraucherschutzes und der Umweltaufklärung etabliert. Gemeinsam mit Correctiv hatte die DUH umfassend zum Thema "Ökogas" recherchiert und in einem ersten Schritt Rechtsverfahren gegen 15 Gasversorger eingeleitet. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont die Wichtigkeit dieser Maßnahmen: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, wenn ihnen beim Thema Heizen und Tanken klimaneutrale Technologien oder Kraftstoffe versprochen werden."
Die DUH kritisiert, dass die von den Gasversorgern beworbenen Wasserkraftprojekte im globalen Süden zur Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland ungeeignet sind. Diese Projekte verstoßen gegen das Kriterium der sogenannten Zusätzlichkeit. Das bedeutet, dass die Projekte ohne die zusätzliche Finanzierung über CO2-Zertifikate nicht realisiert worden wären. Wenn die Wasserkraftwerksprojekte bereits Jahre vor Beginn des Verkaufs von Kompensationszertifikaten umgesetzt wurden, ist dieses Kriterium inhaltlich wie formal nicht erfüllt.
Für Sie als Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass fossile Energieträger, die als klimaneutral beworben werden, oft nicht halten, was sie versprechen. Die vermeintliche Kompensation von CO2 im globalen Süden ist hochproblematisch, etwa im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und Zusätzlichkeit von Emissionseinsparungen. Agnes Sauter, DUH-Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung, erklärt: "Die vermeintliche Kompensation von CO2 im globalen Süden ist hochproblematisch, etwa im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und Zusätzlichkeit von Emissionseinsparungen."
Im April ist die DUH bereits gegen 15 Gasversorger vorgegangen. Diese Unternehmen hatten zur Kompensation ihrer "Ökogas"-Tarife auf Wald- und Kochofenprojekte zurückgegriffen. 13 dieser Gasversorger haben sich gegenüber der DUH strafbewehrt dazu verpflichtet, ihre Erdgastarife nicht mehr als klimaneutral zu bezeichnen. Ein Unternehmen nimmt aktuell keine Neukunden auf. Gegen das Energieunternehmen E.ON Energie Deutschland GmbH wird die DUH Unterlassungsklage am Landgericht München I einreichen.
Die DUH plant, ihre juristischen Schritte gegen Verbrauchertäuschung durch Gasversorger weiter zu intensivieren. Bei drei der Unternehmen, gegen die die DUH im Frühjahr erfolgreich vorgegangen ist, wurden die verbindlichen Erklärungen auf Unterlassung der Werbung mit angeblicher Klimaneutralität nicht eingehalten. Die DUH wird deshalb erneut juristische Schritte gegen diese Gasversorger einleiten.
Als Verbraucher sollten Sie kritisch hinterfragen, ob die beworbenen Klimakompensationsprojekte tatsächlich den versprochenen Effekt haben. Informieren Sie sich über die Herkunft und die tatsächliche Wirkung der Kompensationsprojekte. Vertrauen Sie nicht blind den Werbeaussagen der Gasversorger, sondern suchen Sie nach unabhängigen Informationen und Bewertungen.
Die juristischen Schritte gegen Verbrauchertäuschung durch Gasversorger sind ein wichtiger Schritt, um mehr Transparenz und Ehrlichkeit in den Energiemarkt zu bringen. Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich dafür ein, dass Sie als Verbraucher nicht durch irreführende Werbung getäuscht werden und tatsächlich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
Der Artikel beleuchtet die neuen juristischen Verfahren gegen Verbrauchertäuschung durch Gasversorger, die von der Deutschen Umwelthilfe initiiert wurden. Diese Verfahren sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen irreführende Praktiken und sollen den Verbraucherschutz stärken. Es ist von großer Bedeutung, dass die Verbraucher über ihre Rechte informiert sind und wissen, wie sie sich gegen solche Täuschungen wehren können.
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